• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    28.11.2024
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Unterkategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (DSA)
  • Partei(en)
    Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
  • GZ
    KOA 16.400/24-023

Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber

Die KommAustria hat der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien Körperschaft des öffentlichen Rechts,  gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in den Bereichen Konsumentenschutz, Datenschutz und die Privatsphäre sowie Persönlichkeitsrechte  zuerkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.