Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Die KommAustria hat der LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in dem Bereich Urheber- und Leistungsschutzrecht zuerkannt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.