• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    23.05.2024
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Unterkategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (DSA)
  • Partei(en)
    Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
  • GZ
    16.400/24-011

Zuerkennung Status Vertrauenswürdiger Hinweisgeber

Die KomAustria hat dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich des Schutzes des lauteren Wettbewerbs und des gewerblichen Rechtsschutzes zuerkannt. 

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.