Die KomAustria hat dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich des Schutzes des lauteren Wettbewerbs und des gewerblichen Rechtsschutzes zuerkannt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.