• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    13.03.2002
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Ennstaler Lokalradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.525/02-8

KOA 1.525/02-8 - Ennstaler Lokalradio GmbH

Der Ennstaler Lokalradio GmbH wurde die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Oberes Ennstal" für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.

Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm, wobei im gesetzlich zulässigen Ausmaß ein Mantelprogramm übernommen wird mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein Programm mit lokalem Bezug gesendet wird. Das Wortprogramm umfasst lokale Programmteile aus den Bereichen Kultur, Sport, Wirtschaft und Vereinsleben sowie im Rahmen der Nachrichtensendungen nationale bedeutsame Ereignisse aus der Steiermark und Österreich bzw. Verkehrs- und Wetternachrichten, Weltnachrichten, Tipps in den Bereichen Gesundheit, Familie und gesellschaftliches sowie kulturelles Leben. Das Musikprogramm umfasst Schlager, Evergreens, Volksmusik und volkstümliche Musik, wobei besonders die deutschsprachige Musik und Volksmusik sowie heimische Musikgruppen gefördert werden.

Die Anträge der Ennstaler Privatradio GmbH, der Radio Megaherz Ennstal GmbH und der Radio – TV Grün Weiß Betriebs GmbH auf Erteilung einer Zulassung wurden im Auswahlverfahren nach § 6 PrR-G abgewiesen.

Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 06.11.2002, GZ 611.113/001-BKS/2002, wurde der Bescheid der KommAustria bestätigt und die gegen diesen Bescheid erhobenen Berufungen abgewiesen. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.

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