Der Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von analogem terrestrischem Fernsehen gemäß § 4 PrTV-G wurde gemäß § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen, nachdem der Antragsteller den Mängelbehebungsauftrag nicht erfüllt hat. Dieser Bescheid ist rechtskräftig.