Der Antrag der COLESNICOV TV, Film, Medienproduktion KG auf Erteilung eines Verbreitungsauftrages nach § 20 Abs. 5 AMD-G für das Programm „AUSTRIA24 TV“ an die LIWEST Kabelmedien GmbH wird gemäß § 20 Abs. 3, 4 und 5 AMD-G abgewiesen.
Die gegen den Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, GZ 611.191/0007-BKS/2012, als unbegründet abgewiesen.