liegt nun beim Europäischen Parlament und beim Rat. Somit beschäftigt er aktuell Regierungen, Behörden und betroffene Marktteilnehmer in den Mitgliedstaaten.
So selbstverständlich es Teil des Alltags der europäischen BürgerInnen geworden ist, Waren und Dienstleistungen einschließlich Medien und persönlicher Kommunikation über das Internet zu beziehen und zu nutzen, so sehr ist das dazu bestehende gesetzliche Regelwerk der Europäischen Union für den Handel, die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000, nunmehr in die Jahre gekommen und braucht dringend ein Update.
Die EU-Kommission hat am 15. Dezember 2020 mit dem Digital Services Act (DSA, Gesetz über digitale Dienste) einen Vorschlag für einen neuen, umfassenden europäischen Rechtsrahmen vorgelegt, der den gegenwärtigen Verhältnissen und Herausforderungen auf Kommunikationsplattformen, aber auch hinsichtlich der Wettbewerbsbedingungen, auch im Online-Handel (mit dem Digital Markets Act) Rechnung tragen soll. Hier soll jedoch zunächst nur auf den DSA eingegangen werden, dessen Fokus vor allem auf den Medienmarkt gerichtet ist. Es soll einerseits ein besserer Schutz der KonsumentInnen erreicht und deren Rechte im Internet gestärkt werden. Andererseits werden zeitgerechte und problemadäquate Verhaltensregeln an die AnbieterInnen digitaler Dienste gerichtet, wodurch auch ein fairer Wettbewerb der Anbieter untereinander gefördert werden soll.
Zusätzlich werden für den Schutz der NutzerInnen auch neue Bestimmungen zur Entfernung illegaler Inhalte, Meldesysteme, neue Möglichkeiten zur Beschwerdeführung und außergerichtlichen Streitbeilegung eingeführt. Für die AnbieterInnen digitaler Dienste werden neue Verpflichtungen, abhängig von der Art des Dienstes und der NutzerInnenanzahl, eingeführt. Konkret verspricht die Kommission den NutzerInnen damit weniger illegale Inhalte und einen besseren Schutz der Grundrechte. Neu sind auch Regelungen zur Entfernung von illegalen Inhalten und entsprechende Verfahren dazu. Den AnbieterInnen digitaler Dienste winkt eine höhere Rechtssicherheit dank harmonisierter Vorschriften. Für die Gesellschaft insgesamt erwartet die Kommission eine bessere Aufsicht über (Kommunikations-) Plattformen.
Was derzeit geschieht: Die Gesetzesinitiative hat massive Auswirkungen, nicht nur auf die einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern auch auf den Handel und Regulierungstätigkeiten in und zwischen den Mitgliedsstaaten. Dies alles ist zu bedenken, wenn die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat ihre Positionen vorbringen und diskutieren werden, um eine bestmögliche Gestaltung dieser neuen Vorschriften zu erzielen. Die Mitgliedstaaten behandeln daher den Gesetzesvorschlag auf Ebene der Regierungen, der einschlägigen Ministerien und Behörden. Auch die Stellungnahmen aus den entsprechenden Märkten werden dazu eingeholt. So auch in Österreich, wo für den Digital Services Act vorrangig das Bundesministerium für Justiz zuständig ist. Aber auch die KommAustria nimmt an diesem Prozess teil. Das Thema wird auch intensiv unter Mitwirkung der KommAustria in der internationalen Regulierungsorganisation der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für Audiovisuelle Mediendienste (ERGA) behandelt. Im DSA finden sich unter anderem Bestimmungen, die auch Gegenstand des am 1. Jänner in Österreich in Kraft getretenen Kommunikationsplattformen-Gesetzes sind. Da die Diskussion über den neuen europäischen Rechtsrahmen im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat voraussichtlich noch einen längeren Zeitraum benötigen wird, hat sich Österreich zunächst für eine nationale Gesetzgebung zu den dringendsten Themen entschieden.
Welche Rolle hat dabei die Medienregulierung? Die Gesetzesinitiative bezieht sich auf Vermittlungsdienste, Hosting Dienste, Online-Plattformen und sehr große Online-Plattformen.
Bei und auf allen diesen Diensten werden und können auch Inhalte transportiert werden, die mediale Regelungen betreffen (z.B. illegale Inhalte, unerwünschte Inhalte, Verbreitung von Hass, Desinformation). Diese Dienste und deren Verpflichtungen sind häufig mit audiovisuellen Diensten im Zusammenhang zu sehen. Beispielsweise stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis die erst kürzlich verabschiedete AMD-RL, die auch Video-Sharing-Plattformen umfasst, im Detail zum geplanten DAS steht. In Abhängigkeit von der Größe der Plattformen, werden im DSA unterschiedlich weitreichende Verpflichtungen für die Plattform-Betreiber vorgesehen.
Im Rahmen der derzeit laufenden Beratungen werden daher seitens der KommAustria entsprechende Anpassungsvorschläge und gesetzliche Maßnahmen für die Interessen und den Schutz der österreichischen Nutzerinnen, in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Bundesstellen geprüft und veranlasst, um letztlich auch klare Verantwortlichkeiten und Rechtssicherheit im österreichischen Zusammenhang herzustellen.