Der zweite Einreichtermin von Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellem Rundfunkfonds ist seit dem 3. Mai 2021 geöffnet und endet am 3. Juni 2021. Die Onlineformulare, die wie immer im eRTR-Portal zur Verfügung stehen, haben wir weiter verbessert.
Um im beiderseitigen Interesse die Anzahl der Mängelbehebungen gering zu halten, empfehlen wir den Einreichenden vor dem Ausfüllen der Ansuchen die Stammdaten im eRTR-Portal auf Aktualität zu prüfen und den aktuellen Jahresabschluss hochzuladen. Bei der Gelegenheit sollte auch geprüfte werden, ob der genannte Ansprechpartner für die Förderabwicklung mit einer Telefonnummer angegeben ist. Die Telefonnummer ist ab diesem Einreichtermin verpflichtend in den Stammdaten einzugeben und wird automatisch in das Förderansuchen übernommen.
Die Ansuchen des Jahres 2021 werden bereits über eRTR endabgerechnet. Ab Juli 2021 können bereits abgeschlossene Ansuchen (Ausbildungsmaßnahmen, Studien und Halbjahresanträge aus dem Inhaltebereich) des 1. Einreichtermins 2021 via eRTR abgerechnet werden. Details und Infos dazu gibt es im nächsten Newsletter.
Der Fonds zur Förderung des privaten kommerziellen Rundfunks (Privatrundfunkfonds) und nichtkommerziellen Rundfunks (Nichtkommerzieller Rundfunkfonds) wurde mit dem Ziel eingerichtet, das duale Rundfunksystem in Österreich zu fördern sowie die Vielfalt der österreichischen Medienlandschaft, insbesondere auch im Hinblick auf lokale und regionale Programmangebote, zu erhöhen.
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