Bis spätestens Ende Juni 2020 war überall in Europa das sogenannte 700-MHz-Band (Frequenzbereich 694 bis 790 MHz) für den Mobilfunk freizuräumen - vor allem, um dort die 5G Mobilfunktechnologie einzuführen. Dieser Beschluss der EU beinhaltete für manche Mitgliedstaaten durchaus auch Herausforderungen, denn der bis dahin vornehmlich für terrestrisches Fernsehen genutzte Frequenzbereich war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vielerorts noch über den Juni 2020 hinaus an TV-Veranstalter lizensiert. So auch in Österreich. Doch der Gesetzgeber sorgte mit einem Kompensations-Fonds für Abhilfe. Die Abwicklung legte er in die bewährten Hände der RTR Medien.
Im ganzen Land mussten zahlreiche Sendeanlagen umgestellt werden. Noch bis Juni 2020 wurden terrestrische Fernsehfrequenzen im 700-MHz-Band freigeräumt und auf andere Frequenzen transferiert. Alle DVB-T und DVB-T2 Betriebsfrequenzen der Multiplexe A, B, C, D, E und F sind somit nun ausschließlich im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz angesiedelt. Nicht nur ein Kraftakt, sondern auch ein erheblicher finanzieller Aufwand für die Sendeanlagenbetreiber.
Die technische Umstellung der Sendeanlagen war ein mehrjähriger Prozess. Sämtliche vormals genutzten und von der Freiräumung betroffenen Kanäle mussten umgeplant und in andere Frequenzbereiche umgestellt werden. Zusätzlich zu den Adaptierungen an den Sendeanlagen, mussten auch viele Fernsehkunden Umstellungen an ihren Empfängern vornehmen. Dies wiederum erforderte die Begleitung durch öffentliche Informationskampagnen und zusätzliche Serviceangebote. Für die Sendeanlagen- und Multiplex-Betreiber bedeutete das im ursprünglichsten Sinne des Sprichwortes "außer Spesen nichts gewesen". Ein Nutzen ergab sich daraus weder für sie noch für ihre Kunden. Die Paragrafen § 33a bis c des KommAustria-Gesetzes, die am 1.12.2018 in Kraft traten, verordneten per Gesetz einen Ausgleich.
3,55 Millionen Euro stellte der Gesetzgeber für die sogenannte "700-MHz-Kompensation" zur Verfügung und beauftragte den Fachbereich Medien der RTR mit der Abwicklung dieser Kostenerstattung. Die generellen Anspruchsvoraussetzungen und Eckpunkte der anzuerkennenden Kosten sind im Gesetz geregelt und wurden von der RTR im Rahmen von vier Antragszyklen geprüft. Grundsätzlich waren nur Kosten zu kompensieren, die bereits zum Zeitpunkt der Einreichung entstanden waren und im unmittelbaren Zusammenhang mit den Frequenzumstellungen standen. Jeweils drei Anträge wurden von der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG und der ORS comm GmbH & Co KG gestellt, welche den Großteil der Umstellungen abwickelten. Ein Antrag bezüglich eines Standorts erfolgte durch die M4TV GmbH.
Mit der Auszahlung der letzten beantragten Kompensationen im Mai 2021, wurde nun die mit 3,55 Millionen Euro gedeckelten Kompensationsmittel erreicht und ist somit die 700 MHz-Umstellung nunmehr auch in dieser Hinsicht erfolgreich abgeschlossen.