Die KommAustria geht außerdem ab diesem Jahr davon aus, dass die gemeldeten Daten den aktuellen Stand zum 31.12. eines jeden Jahres darzustellen haben. Eine unterjährige Aktualisierung reicht somit nicht aus, wenn nach der Meldung weitere Änderungen eingetreten sind und diese nicht bis zum 31.12. aktualisiert werden.
Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 6.000,- Euro im Bereich der audiovisuellen Mediendienste bzw. bis zu 2.180,- Euro im Hörfunkbereich.
Sämtliche Daten können im eRTR-Portal eingetragen werden. Dort sind nach einer erstmaligen Datenerfassung sämtliche uns gemeldeten Daten aufgelistet. Diese können Sie im Formular einfach aktualisieren bzw. anpassen oder, wenn die Daten unverändert sind, bestätigen.