Im Juni veröffentlichte die KommAustria zum ersten Mal die Berichte zur Barrierefreiheit 2021 sowie zum Jugendschutz. Anfang Mai wurde bereits die jährliche Reichweiten- und Marktanteilserhebung publiziert.
Jugendschutzbericht 2021
Die geänderte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste brachte einige Änderungen im Bereich des Schutzes Minderjähriger vor entwicklungsbeeinträchtigenden audiovisuellen Inhalten.
Das bisher in wesentlichen Teilen nur für Fernsehveranstalter verbindliche System zum Schutz Minderjähriger vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten wurde auf Anbieter von Abrufdiensten ausgeweitet. Für alle Mediendienste gilt die zusätzliche neue Anforderung, Zusehern ausreichende Informationen zur Beurteilung der potenziellen Schädlichkeit von Inhalten für Minderjährige durch eine für die Zuseher leicht verständliche Beschreibung der Art des Inhalts zur Verfügung zu stellen.
Das Jahr 2021 war das Gründungsjahr der neuen Selbstkontrolleinrichtung für den Jugendschutz in audiovisuellen Medien in Österreich („Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen“). Es mussten die organisatorischen und die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der neuen Selbstkontrolleinrichtung geschaffen werden.
In Folge des vorgelegten Umsetzungs- und Wirksamkeitsberichts der Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger veröffentlicht die KommAustria nunmehr den Jugendschutzbericht 2021. In diesem Bericht gibt die KommAustria einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Selbst- und Koregulierung im Bereich des Schutzes Minderjähriger, informiert über die neu gegründete Selbstkontrolleinrichtung samt ihren Verhaltens- und Verfahrensrichtlinien und deren Wirksamkeit, beschreibt den Umsetzungsstand hinsichtlich der Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen und legt schließlich, soweit angesichts der erst kürzlich erfolgten Errichtung möglich, ihre Bewertung und Empfehlung zur Verbesserung der Wirksamkeit des Selbstregulierungssystems dar.
Den gesamten Bericht finden Sie unter https://www.rtr.at/Jugendschutzbericht2021.
Bericht zur Barrierefreiheit 2021
Seit 2021 sind Anbieter:innen von audiovisuellen Mediendiensten verpflichtet, den Anteil barrierefreier Inhalte in ihrem Programm zu erhöhen.
Ausgenommen sind Mediendiensteanbieter:innen, die nur lokal oder regional ausgerichtete Fernsehprogramme anbieten und/oder mit dem audiovisuellen Mediendienst mehr als 500.000 € Umsatz erwirtschaftet haben. Über das Ausmaß der Steigerung der barrierefreien Inhalte und die dafür gewählten Maßnahmen müssen die Anbieter:innen einen Aktionsplan und jährliche Berichte veröffentlichen und der KommAustria übermitteln.
Diese Aktionspläne und Berichte hat die KommAustria nun erstmals ausgewertet und einander gegenübergestellt, um einen Überblick über das Ausmaß des barrierefrei verfügbaren Angebots audiovisueller Mediendienste und den weiter geplanten Ausbau zu geben.
Der „Bericht zur Barrierefreiheit 2021“ umfasst neben dem ORF, elf private Mediendiensteanbieter:innen und zeigt auf, welche Inhalte bevorzugt barrierefrei zugänglich gemacht werden und wie die selbstgesteckten Ziele der Mediendiensteanbieter:innen erreicht werden konnten.
Den gesamten Bericht finden Sie unter https://www.rtr.at/Barrierefreiheitsbericht2021.
Reichweiten- und Marktanteilserhebung 2021
§ 65 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) sieht vor, dass die für die Vollziehung von Bestimmungen des AMD-G im Rahmen der Rechtsaufsicht erforderlichen Reichweiten (Marktanteile), Versorgungsgrade und Nutzer- und Zuschauerzahlen zu erheben sind.
Auf Basis dieser Bestimmung wurde – wie schon für das Kalenderjahr 2020 im letzten Jahr – auch 2022 eine diesbezügliche Markterhebung für das Kalenderjahr 2021 durchgeführt. Im Zuge der Erhebung wurden Reichweiten (Marktanteile), Versorgungsgrade sowie Nutzer- und Zuschauerzahlen unmittelbar bei sämtlichen Anbietern abgefragt.
Neben der Einzeldarstellung der Erhebungsergebnisse wurden die rückgemeldeten Daten in Balkendiagramme gegossen, welche die Erhebungsergebnisse in Bereichen darstellen und einen Überblick verschaffen sollen.
Den gesamten Bericht finden Sie unter https://www.rtr.at/Reichweiten-undMarktanteilserhebung2021.