Hörfunkveranstalter:innen, Anbieter:innen von audiovisuellen Mediendiensten, Anbieter:innen von Zusatzdiensten sowie Programmaggregator:innen haben ihre bekanntgegebenen Daten jährlich bei RTR und KommAustria zu aktualisieren. Auch wenn keine Änderungen im Jahr 2022 eingetreten sind, muss die Aktualität der Daten dennoch der KommAustria bestätigt werden. Weiteres ist zu beachten, dass die Daten den Stand zum 31.12.2022 darzustellen haben. Das bedeutet, dass eine unterjährige Aktualisierung nicht ausreicht, wenn nach der Meldung noch Änderungen eingetreten sind und diese nicht aktualisiert wurden. Eine Übersicht der zu aktualisierenden Daten finden Sie hier.
Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen, droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 6.000,- Euro im Bereich der audiovisuellen Mediendienste bzw. bis zu 2.180,- Euro im Hörfunkbereich.
Zur Aktualisierung kann das eRTR-Portal verwendet werden. Dort sind nach einer erstmaligen Datenerfassung sämtliche uns gemeldeten Daten aufgelistet. Diese können Sie im Formular einfach aktualisieren bzw. anpassen oder, wenn die Daten unverändert sind, bestätigen.