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    02/2023
  • Datum
    17.05.2023

REM-Workshop 2023: Finanzierungsmodelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Workshop des Forschungsinstitutes Recht Elektronischer Massenmedien (REM) widmete sich „Finanzierungsmodellen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

Prof. Dr. Franz Zeller, Lehrbeauftragter für Medienrecht an den Unis Bern und Basel, berichtete von der Einführung der Haushaltsabgabe in der Schweiz © RTR/AK

Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Entwurfs für eine Novelle des ORF-Gesetzes, mit der unter anderem die Umstellung der Finanzierung des Österreichischen Rundfunks auf eine Haushaltsabgabe erfolgen soll, widmete sich der jährliche Workshop des Vereins „REM – Forschungsinstitut für das Recht Elektronischer Massenmedien“ im Haus der RTR dem Thema „Finanzierungsmodelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ aus einer grundsätzlichen bzw. international vergleichenden Perspektive.

Nach Begrüßung durch Wolfgang Struber, Geschäftsführer RTR Medien und Kassier des REM, sowie Matthias Traimer, Leiter Abt. Medien im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und REM-Vorstandsmitglied, lieferten Prof. Dr. Franz Zeller, Lehrbeauftragter für Medienrecht an den Universitäten Bern und Basel, sowie MR Nils Jonas Greiner, Referatsleiter Medienrecht und Medienpolitik der Staatskanzlei Thüringen, Einblicke in die Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einer Gebührenfinanzierung auf eine Haushaltsabgabe in der Schweiz und in Deutschland. Beide strichen heraus, dass es sich dabei um mehrjährige Projekte gehandelt habe. Der lange Zeitraum, der in der Schweiz wegen der Berücksichtigung direktdemokratischer Elemente und in Deutschland aufgrund der föderalistischen Ausgestaltung der Rundfunkordnung erforderlich war, steht in Österreich, wo eine neue Finanzierungsbasis des ORF nach den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes spätestens zum 1. Jänner 2024 stehen muss, ja gerade nicht zur Verfügung.

Abschließend lieferte Dr. Herwig Mitter, Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof, einen Überblick über die in Europa herrschenden Finanzierungsmodelle, wobei er die Niederlande, Finnland und Polen beispielhaft hervorhob. Fazit: Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann grundsätzlich innerhalb unterschiedlicher Finanzierungsmodelle sichergestellt werden. „Sollbruchstellen“ sind aber u.a. die Fragen, wem die Festlegung und Änderung der Mittelhöhe obliegt und wie (sonstige) ökonomische Möglichkeiten und Abhängigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt sind. 

Die Folien zu den Präsentationen finden sie auf der Webseite des REM.

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