Wie tragfähig ist das Konzept des European Media Freedom Act?
Wenn sehr grundlegende Rechte gesetzlich fixiert werden oder werden sollen, dann liegt der Grund dafür oft in Ereignissen der Vergangenheit und in der Absicht, deren Wiederholung zu vermeiden. Unter diesem Aspekt, ist der europäische Vorschlag für ein Medienfreiheitsgesetz in der Sache sympathisch und zugleich deprimierend, da eher aktuelle als historische Ereignisse in Europa Auslöser für die Initiative sind. Und so selbstverständlich der Vorstoß für ein ‚Europäisches Medienfreiheitsgesetz‘ (European Media Freedom Act – EMFA) jeder Demokratin und jedem Demokraten erscheinen mag, ist eine EU-weite Einigung dann doch wieder gar nicht so leicht herzustellen. Um die vielen Fragen im Detail und die große Frage nach Zuständigkeiten auf nationaler oder EU-Ebene ging es beim 19. Österreichischen Rundfunkforum des Vereins „REM – Forschungsinstitut für das Recht elektronischer Massenmedien“, das am 14. und 15. September zum Thema „European Media Freedom Act" in den Räumlichkeiten der Österreichischen Kontrollbank in Wien stattfand.
Beim geplanten Europäischen Medienfreiheitsgesetz handelt es sich um eine Gesetzgebungs-Initiative der Europäischen Kommission. Der Entwurf steht derzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren zwischen Kommission, Europäischem Rat und Europäischem Parlament in Verhandlung. Dementsprechend hatten die Referenten des REM-Forums die herausfordernde Aufgabe, bei ihren Analysen auch zwischen unterschiedlichen Entwurfstexten hin- und herzuspringen und auf Unsicherheiten und potenzielle Änderungen aufmerksam zu machen.
Ein kommunikationswissenschaftlicher Überblick (Univ. Prof. Dr. Josef Trappel, Universität Salzburg) machte traditionell den Auftakt der Tagung, gefolgt von grundlegenden juristischen Einordnungen vor dem Hintergrund des internationalen Rechtssystems und der grundrechtlichen Garantien (Univ. Prof. Dr. Andreas Müller, LL.M., Universität Basel, und Univ. Prof. DDr. Dr. h.c. Christoph Grabenwarter, Wirtschaftsuniversität Wien).
Eine kritische Einschätzung zur Zuständigkeit der Europäischen Union für die einzelnen – sehr heterogenen – Regelungsbereiche des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes lieferte Univ. Prof. Dr. Walter Obwexer, Universität Innsbruck. Univ. Prof. Dr. Matthias Cornils, Universität Mainz, bot einen äußerst dichten Überblick über die unterschiedlichen Regelungsinhalte.
Näher in die potenziellen Regelungsbereiche – wie dargestellt befindet sich das „Europäische Medienfreiheitsgesetz“ derzeit erst im Entwurfsstatus – vertieften sich in der Folge u.a. die Vorträge zu den Bereichen „Öffentlich-rechtliche Medienanbieter“ (Senatspräsident Hon. Prof. Dr. Hans Peter Lehofer, Verwaltungsgerichtshof Wien), „Medienvielfalt und Medienkonzentration“ (Univ. Prof. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Universität Wien) und „Unabhängige Medienaufsichtsbehörden, Europäisches Gremium für Mediendienste und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen“ (Univ. Prof. Dr. Barbara Leitl-Staudinger, Universität Linz), wobei die Einschätzungen zu Notwendigkeit und Potenzial eines Europäischen Medienfreiheitsgesetzes sowohl unter den Vortragenden als auch im Publikum durchaus divergierten.
Die Vorträge des Symposiums stehen auf der entsprechenden Veranstaltungs-Website des REM zur Verfügung. Der Verein „Forschungsinstitut Recht elektronischer Massenmedien“ (REM) hat seinen Sitz bei der RTR-GmbH.