Newsletter RTR Medien

  • Newsletter
    05/2023
  • Datum
    20.12.2023

Reminder an Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter: Bis 31.12. Daten aktualisieren und Strafen vermeiden

Hörfunkveranstalter:innen, Anbieter:innen von audiovisuellen Mediendiensten, Anbieter:innen von Zusatzdiensten sowie Programmaggregator:innen haben ihre bekanntgegebenen Daten jährlich bei RTR und KommAustria zu aktualisieren. Auch wenn keine  Änderungen im Jahr 2023 eingetreten sind, muss die Aktualität der Daten dennoch der KommAustria bestätigt werden. Weiteres ist zu beachten, dass die Daten den Stand zum 31.12.2023 darzustellen haben.

Screenshot des eRTR-Portals, Auflistung der zu aktualisierenden Daten.
Anklicken zum Vergrößern: die Seite "Mediendienste" im eRTR-Portal © RTR

Das bedeutet, dass eine unterjährige Aktualisierung nicht ausreicht, wenn nach der Meldung noch Änderungen eingetreten sind und diese nicht aktualisiert wurden. Eine Übersicht der zu aktualisierenden Daten finden Sie hier.

Wird der Verpflichtung nicht nachgekommen, droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 6.000,- Euro im Bereich der audiovisuellen Mediendienste bzw. bis zu 2.180,- Euro im Hörfunkbereich.

Zur Aktualisierung kann das eRTR-Portal verwendet werden. Dort sind nach einer erstmaligen Datenerfassung sämtliche uns gemeldeten Daten aufgelistet. Diese können Sie im Formular einfach aktualisieren bzw. anpassen oder, wenn die Daten unverändert sind, bestätigen.



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