Dr. Albert Posch, Leiter des Verfassungsdienstes, überreichte die Bestellungsurkunden im Bundeskanzleramt
Die KommAustria freut sich über Zuwachs! Die Behörde besteht seit dem 1. Mai aus sieben statt bisher fünf Mitgliedern.
Aus den Händen von Dr. Albert Posch, LL.M., Leiter des Verfassungsdienstes, und im Beisein von Mag. Dr. Matthias Traimer, Leiter Abt. V/3 im Verfassungsdienst (Medien- und Parteienrecht) sowie von Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, erhielten MMag. Dr. Gerhard Holley, LL.M. und MMag. Martin Stelzl am 30. April im Bundeskanzleramt ihre von Bundeskanzler Karl Nehammer unterfertigten Bestellungsurkunden.
Der gebürtige Steirer Martin Stelzl studierte Jus und Politikwissenschaften in Wien. Nach anschließender Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Wien, war Stelzl von Dezember 2008 bis Jänner 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verwaltungsgerichtshof, wo er umfassende Kenntnisse des österreichischen Verwaltungsrechts und Verwaltungsverfahrensrechts erwarb. Seit Februar 2013 war er Jurist in der Rechtsabteilung Medien der RTR-GmbH, wo er primär als verfahrensführender Jurist für die KommAustria tätig war. Im Oktober 2016 wurde Stelzl stellvertretender Leiter der Abteilung.
Der Oberösterreicher Gerhard Holley studierte bis 1998 ebenfalls in Wien Jus, schloss ein Geschichtsstudium an und erwarb den Master of Laws am Georgetown University Law Center, Washington D.C.. 2009 promovierte Holley in Wien ("Zur Justiziabilität von Asset Freezing-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung [...]"). Vorangegangen waren zahlreiche wissenschaftliche und Praxis-Stationen, u.a. bei der Europäischen Kommission in Brüssel (GD Internationale Partnerschaften), an den Instituten für Völkerrecht und für Staats- und Verwaltungsrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien, dem Claims Resolution Tribunal in Zürich, in der Gerichtspraxis oder als Rechtsanwaltsanwärter bei Dorda Brugger Jordis in Wien.
2009 trat der begeisterte Chorsänger Holley (1. Bass, Wiener Singverein) in den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ein, wo er als Referent in den Abteilungen für rechtliche Angelegenheiten der europäischen Integration, für allgemeine Legistik & Länderangelegenheiten, sowie für Medienrecht & Parteienrecht tätig wurde und seit 2018 ausschließlich der Abteilung für Medienrecht & Parteienrecht zugeteilt war.
Damit verstärken Martin Stelzl und Gerhard Holley nun das bisherige Team der unabhängigen und weisungsfreien Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien aus dem Vorsitzenden Mag. Michael Ogris, Dr.in Susanne Lackner (stv. Vorsitzende), Dr.in Martina Hohensinn, Mag. Thomas Petz und Dr.in Katharina Urbanek.
"Wir freuen uns sehr über die zwei Neuzugänge für die KommAustria", sagte der KommAustria-Vorsitzende Mag. Michael Ogris anlässlich der Übergabe der offiziellen Urkunden im Bundeskanzleramt. "Mit Gerhard Holley aus dem Verfassungsdienst und mit Martin Stelzl aus der Medienrechts-Abteilung der RTR, also quasi aus dem eigenen Hause, gewinnen wir zwei versierte Juristen für die KommAustria, die wir aus jahrelanger Zusammenarbeit bestens kennen und die mit uns und unseren Aufgaben hervorragend vertraut sind. Insbesondere in Zeiten zunehmender Zuständigkeiten, sind das nicht nur für Gerhard Holley und Martin Stelzl beste Startvoraussetzungen, sondern für das ganze KommAustria-Team und für die Zusammenarbeit mit der RTR als unserer Geschäftsstelle, insbesondere der RTR Medien", so Ogris.
Die künftigen Zuständigkeiten der neuen KommAustria-Mitglieder werden in Kürze in der Geschäftsverteilung der Behörde festgelegt.
Die KommAustria sowie die Geschäftsführung und Belegschaft der RTR beglückwünschen Martin Stelzl und Gerhard Holley herzlich zu Ihrer Bestellung, wünschen ihnen viel Freude und Erfolg mit den kommenden Aufgaben und freuen sich sehr auf die Zusammenarbeit.