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    02/2024
  • Datum
    08.05.2024

Erster Fördertermin FERNSEHFONDS 2024: Erfolg und Herausforderung "Exzellenzbonus"

RTR-Fernsehfilmförderung unterstützt 13 internationale und sechs nationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen sowie 48 Dokumentationen

Anzahl geförderter Produktionen und zugesagte Fördermittel, 1. Einreichtermin 2024 © RTR 2024

Mit Zusagen für insgesamt 67 Film-, Serien- und Dokumentar-Projekte bei einem Gesamt-Fördervolumen von knapp 10,3 Millionen Euro, schließt der beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtete FERNSEHFONDS AUSTRIA den ersten Einreichtermin des Jahres 2024 ab. Damit bestätigt sich erneut die starke Wirkung der mit dem Filmstandortgesetz 2023 neu definierten Zuständigkeiten der RTR-Fernsehfilmförderung.

„Der beim FERNSEHFONDS AUSTRIA eingerichtete, sogenannte ´Exzellenzbonus´ behauptet im zweiten Jahr seines Bestehens als Teil unseres Förderengagements seine Anreizwirkung auf internationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen, mit denen internationales Geld und frische, nationale Wertschöpfung in unseren Markt kommen“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Von den 19 Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen, die mit den heute veröffentlichten Förderentscheidungen einen Exzellenzbonus erhalten, entstehen 13 Produktionen mit internationalen Partnern. Diese 13 Produktionen werden in Österreich mehr als 46 Millionen Euro ausgeben, denen gut 4 Millionen Euro an Förderungen aus dem Exzellenzbonus gegenüberstehen. Für alle 19 Exzellenzbonus-Projekte stellen wir rund 6,3 Millionen Euro zur Verfügung und haben heuer damit unsere Mittel für dieses Fördersegment schon praktisch ausgeschöpft“, so Struber.

Verteilung der Fördermittel auf Exzellenzbonus und klassische Herstellungsförderung in Prozent und Euro © RTR 2024

Der Exzellenzbonus des FERNSEHFONDS AUSTRIA wird in Kombination mit der beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Filmförderung FISA+ bewilligt und fördert Produktionen mit bis zu 10 % der in Österreich investierten Aufwendungen. Voraussetzung ist die Erfüllung der strengen Kriterien des FERNSEHFONDS, wonach eine besondere Wertschöpfung in Österreich sowie eine im internationalen Vergleich besonders hohe Beteiligung der Filmproduzenten an den Verwertungsrechten belegt sein muss. Kombiniert mit der Förderung FISA+, können die Projekte so eine Förderung von bis zu 40 % der in Österreich anfallenden Kosten erhalten.

„Der Anreizerfolg des Exzellenzbonus auf dem internationalen Parkett kann allerdings auch zur Folge haben, dass wir weitere Erwartungen nicht erfüllen können“, sagt Wolfgang Struber. „Den ungedeckelten Mitteln der Filmförderung FISA+ steht ein seit Jahren gesetzlich auf 13,5 Millionen Euro fixiertes, nicht valorisiertes Jahresbudget des FERNSEHFONDS gegenüber, das wir in etwa zur Hälfte für Fernsehproduktionen mit Gesamtherstellungskosten von bis zu 1,8 Millionen Euro bereithalten, insbesondere für kulturell und bildungspolitisch oft anspruchsvolle Dokumentar-Produktionen“ erläutert Struber.

Im Bereich Dokumentarfilm baut der FERNSEHFONDS AUSTRIA das Engagement weiter aus und erteilt bereits mit dem ersten Einreichtermin dieses Jahres Förderzusagen in Höhe von rund 4 Millionen Euro. Damit ist das Fördervolumen in diesem Segment gegenüber dem ersten Einreichtermin des Vorjahres um mehr als eine halbe Million Euro gestiegen.

Die nach Beratung mit dem Fachbeirat des FERNSEHFONDS AUSTRIA zugesagten Förderungen zum ersten Einreichtermin 2024 in der Gesamthöhe von 10,3 Millionen Euro entfallen zu 61 % auf den Exzellenzbonus und zu 39 % auf die Förderung der Herstellungskosten von Produktionen, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 1,8 Millionen Euro nicht übersteigen (FERNSEHFONDS klassisch).

Die Förderentscheidungen, die geförderten Produktionsfirmen und die einzelnen Fördersummen sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/FFAT-Entscheidungen veröffentlicht. Informationen zu künftigen Einreichterminen werden regelmäßig unter https://www.rtr.at/Fernsehfonds_Einreichung aktualisiert.

Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA einschließlich des Exzellenzbonus sind unter https://www.rtr.at/Fernsehfonds_Richtlinien veröffentlicht.


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