Newsletter RTR Medien

  • Newsletter
    02/2024
  • Datum
    08.05.2024

Im Zeichen des DSA: Datenschutzbehörde, KommAustria und RTR Medien vereinbaren Kooperation

Verständigung über Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erreichung von Datenschutzzielen des Gesetzes für digitale Dienste

v.l.: Mag. Michael Ogris, Dr.in Susanne Lackner, Dr. Matthias Schmidl, Mag. Wolfgang Struber © RTR/TSt/NBa

Die effektive Umsetzung der datenschutzrelevanten Aspekte des Digital Services Act (DSA, Gesetz für digitale Dienste) der EU in Österreich, ist das Ziel einer Kooperationsvereinbarung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB), der KommAustria und der RTR Medien.

Unterzeichnung der Vereinbarung. Am Tisch von links: Wolfgang Struber (RTR Medien), Michael Ogris (KommAustria), Matthias Schmidl (DSB)
v.l.: Wolfgang Struber (RTR Medien), Michael Ogris (KommAustria), Matthias Schmidl (DSB) © RTR/TSt/NBa

Ein entsprechendes „Memorandum of Understanding“ unterzeichneten Ende April Dr. Matthias Schmidl, Leiter der Datenschutzbehörde, Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, und Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien.

Der DSA verfolgt das Ziel der Wahrung der Rechte der Nutzer:innen von digitalen Diensten anhand europäisch harmonisierter Vorschriften für Vermittler digitaler Dienste und die Schaffung einer Aufsichtsstruktur, die von der Europäischen Kommission (EK) und nationalen Koordinatoren für digitale Dienste in den EU-Mitgliedstaaten wahrgenommen wird. In Österreich wurde die Medienbehörde KommAustria gesetzlich mit den Aufgaben des Koordinators für digitale Dienste (KDD) betraut. Die RTR Medien unterstützt die KommAustria in dieser Aufgabe und wurde mit der Einrichtung einer Streitbeilegungsstelle nach dem DSA beauftragt.

"Der DSA zielt darauf ab, rechtswidrige Inhalte auf Plattformen hintanzuhalten und dementsprechend ein sichereres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld für Nutzer:innen zu gewährleisten, wobei deren Rechte auf Schutz ihrer persönlichen Daten eine besondere Rolle spielen“, erläutert Dr.in Susanne Lackner, stv. Vorsitzende und für das Thema DSA zuständiges Mitglied der KommAustria.

„Ein wichtiges Ziel des DSA ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus personenbezogener Daten bzw. die Einhaltung datenschutzrelevanter Bestimmungen“, sagt Dr. Matthias Schmidl, Leiter der DSB. „Daher kommt der Zusammenarbeit zwischen KommAustria und Datenschutzbehörde eine zentrale Bedeutung im digitalen Umfeld zu“, so Schmidl.

"Das Memorandum of Understanding ist ein weiterer Meilenstein in der nationalen Umsetzung des Digital Services Act", unterstreicht Mag. Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria „Es regelt die strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem KDD KommAustria und der Datenschutzbehörde. Beide Seiten verpflichten sich zu einer Abstimmung über datenschutzrelevante Bestimmungen des DSA, wie etwa in den Bereichen des Werbe-Profilings, des Zugangs von Forschern zu Plattformen, des Minderjährigenschutzes in der Werbung oder zu strukturellen Defiziten von Plattformen beim Datenschutz“, so Ogris.

Die Vereinbarung zwischen DSB, KommAustria und RTR sieht unter anderem einen Informationsaustausch bei Angelegenheiten von KommAustria oder DSB vor, die Anknüpfungspunkte zum DSA und dessen Auslegung oder zu Fragen des Datenschutzes aufweisen.

„Zum regelmäßigen Austausch der Behörden wird unter anderem auch ein gegenseitiger Mitarbeiteraustausch gehören, um Know-how im Tätigkeitsbereich der jeweils anderen Regulierungseinrichtung aufzubauen und um Verfahrensabläufe zu optimieren“, erläutert Mag. Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien.

Die Vereinbarung zwischen DSB, KommAustria und RTR-GmbH ist mit ihrer Unterzeichnung in Kraft getreten und auf unbestimmte Zeit geschlossen. 


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