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    04/2024
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    10.10.2024

2022 und 2023: KommAustria entschied heuer zwei Mal über Qualitäts-Journalismus-Förderung

Förderung für Medieninhaber:innen professioneller, nach journalistischen Grundsätzen hergestellter Online- und Print-Informationsangebote

Das Themenbild der Qualitäts-Journalismus-Förderung © iStock.com/apichon_tee

Am 28. August informierte die KommAustria zum zweiten Mal in diesem Jahr über eine Vergabe von Fördermitteln nach dem Ende 2023 in Kraft getretenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz. Die neuerlichen Förderentscheidungen betrafen die von den Fördernehmer:innen für das Jahr 2023 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung. Entsprechende Ansuchen können immer erst rückwirkend für das jeweils abgelaufene Jahr eingereicht werden.

Bereits Ende April 2024 waren die Fördermittel für das Jahr 2022 zur Auszahlung gekommen. Die Einführung der Qualitäts-Journalismus-Förderung hatte sich aufgrund der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission verzögert. Daher konnten die schon für das Jahr 2022 bereitgestellten Fördermittel erst im Jahr 2024 und kurz vor den Förderungen für das Jahr 2023 ausbezahlt werden.

Porträt Doktorin Martina Hohensinn
Dr.in Martina Hohensinn © RTR/Katharina Stögmüller

„In wirtschaftlich schwieriger Zeit für die heimischen Medienhäuser, ist der Erhalt von Personal und guten Arbeitsbedingungen für einen qualitativ hochwertigen Journalismus eine Herausforderung und die Häuser haben sehr auf die Unterstützung gewartet“, sagt Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria. „Die genaue Prüfung der Einreichungen auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen sowie die sehr konstruktive Abstimmung mit dem Beirat war ein intensiver Prozess. Wir freuen uns daher, dass in kurzer Zeit die Abwicklung der neuen Förderung für zwei Jahreszeiträume gelungen ist“, so Martina Hohensinn.

Die bei der Medienbehörde eingerichtete Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien als Grundlage für den demokratiepolitischen Diskurs und für die Meinungsvielfalt zu unterstützen und als vierte Säule einer funktionierenden Demokratie zu stärken.

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt insbesondere auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Weitere Förderbereiche sind eine Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung, die Förderung der Aus- und Fortbildung, die Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten.

„Im Bereich Aus- und Fortbildung hatten wir für 2023 viele Ansuchen zur Förderung von redaktionsinternen Ausbildungsmaßnahmen für Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten erhalten. Das ist erfreulich“, sagt Dr.in Martina Hohensinn. „Für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung bei Ausbildungseinrichtungen wurden hingegen kaum Mittel abgerufen. Hier würden wir die Medieninhaber:innen ermutigen, auch dem gestandenen, redaktionellen Personal aktiv Angebote zu unterbreiten“, so Hohensinn.

Auf Grundlage des Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes und in Abstimmung mit dem Fachbeirat, wurden nicht abgerufene Mittel der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildungsförderung umverteilt und in den Bereichen „Journalismusförderung“ und „Ausbildung für Nachwuchsjournalist:innen“ verwendet, wo ein erhöhter Bedarf bestand. In Summe wurden so die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung für das Jahr 2023 ausgeschöpft.

Die Förderentscheidungen für die Jahre 2022 und 2023 sind auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) veröffentlicht: www.rtr.at/QJF_Entscheidungen (mit Erläuterungen). Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet die RTR-Website der Qualitäts-Journalismus-Förderung unter www.rtr.at/QJF.

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