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    05/2024
  • Datum
    19.12.2024

Digital Services Act: KommAustria zertifizierte weitere Trusted Flagger


Neben nützlichen und interessanten Informationen finden sich auf Online-Plattformen immer wieder auch rechtswidrige Inhalte. Um dagegen effektiv vorzugehen, zertifizierte die KommAustria nun zwei weitere Organisationen als Trusted Flagger.

Symbolbild zum DSA © iStock.com/ipopba

Cyber-Mobbing, Datenschutzverletzungen, Hassrede oder Online-Betrug gehören längst zu den unschönen Seiten der digitalen Lebenswirklichkeit vieler Nutzer:innen und stellen eine fundamentale Bedrohung für Grundrechte und den demokratischen Diskurs dar. Um dieser Gefahr proaktiv zu begegnen, sieht das EU-weit geltende „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Services Act, DSA) vor, dass Plattformen nutzerfreundliche Verfahren anbieten müssen, mit denen rechtswidrige Inhalte schnell und einfach gemeldet werden können. In der Realität führt die schiere Menge an Meldungen aber oft dazu, dass diese langsam bearbeitet werden und Nutzer:innen lange warten müssen, bis schädigende Inhalte entfernt werden.

Um die Entfernung gemeldeter Inhalte zu beschleunigen, hat der DSA das System der behördlich zertifizierten „Trusted Flagger“ (Vertrauenswürdige Hinweisgeber) geschaffen. Schon vor der Einführung des Digital Services Act gab es Trusted Flagger, die auf der Basis individueller Vereinbarungen mit Plattformen gezielt Inhalte meldeten. Neu ist die Verpflichtung für Plattformen, Meldungen von Trusted Flaggers, die von den 27 nationalen Koordinatoren für digitale Dienste (DSC) der EU-Mitgliedsländer zertifiziert werden, priorisiert behandeln und entscheiden zu müssen.

Trusted Flagger in Österreich

Die KommAustria hat insgesamt fünf Organisationen als Trusted Flagger zertifiziert, wobei dies nicht bedeutet, dass die Organisationen nur für österreichische Plattformen zuständig sind. Meldungen müssen unabhängig von ihrer Herkunft auf allen Plattformen priorisiert werden.

Nachdem die Internet-Ombudsstelle des ÖIAT, die Beratungsstelle "Rat auf Draht" und der Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb bereits seit einigen Monaten zertifiziert sind und ihre Arbeit aufgenommen haben, sind im Oktober dieses Jahres zwei weitere Trusted Flagger hinzugekommen. Dies sind:

Logo der LSG
Logo der LSG © LSG

LSG - Wahrnehmung von Schutzrechten GmbH

Die LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH ist eine vor über 50 Jahren gegründete gemeinsame Verwertungsgesellschaft von ausübenden Künstler:innen und Tonträgerherstellern (Labels). In ihrer Funktion als Treuhänderin zieht sie für die RechteinhaberInnen die Vergütungen für die Verwertung der im Urheberrechtsgesetz geregelten Leistungsschutzrechte ein und verteilt diese einmal jährlich gemäß den Verteilungsbestimmungen an die registrierten Bezugsberechtigten. Derzeit sind dies mehr als 18.500. Ihr wurde der Status eines vertrauenswürdigen Verlegers im Bereich der Urheber- und Leistungsschutzrechte zuerkannt.

Logo der AK Wien
Logo der AK © AK Wien

Arbeiterkammer Wien

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien zählt zu den renommiertesten und traditionsreichsten Organisationen im Bereich der Konsumenten- und Arbeitnehmerrechte. Sie versteht sich als Sprachrohr und Anwältin von mehr als 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich. Dabei steht sie nicht nur arbeitenden Menschen mit Rat und Tat zur Seite, sondern engagiert sich auch im öffentlichen Diskurs als starke Stimme für Grundrechte und Meinungsvielfalt. Der Kampf gegen illegale Inhalte ergänzt ab sofort das umfassende Portfolio der Arbeiterkammer. Als vertrauenswürdiger Hinweisgeber in den Bereichen Konsumentenschutz, Datenschutz, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte trägt sie so zu einem sicheren Online-Umfeld bei.

In Zeiten, in denen Desinformation, Hassrede und Online-Kriminalität immer mehr Menschen bedrohen, setzen sich die KommAustria und Trusted Flagger für einen sicheren digitalen Raum ein. Plattformen werden in die Pflicht genommen, schnell und effektiv gegen schädigende Inhalte vorzugehen, da bei Verstößen empfindliche Strafen drohen. Damit kann der DSA einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Online-Plattformen zu einem Ort der Vernetzung, des konstruktiven Diskurses und der Sicherheit werden, in dem sich Menschen ohne Angst und Ausgrenzung bewegen und austauschen können.

Auch wenn Meldungen dieser Organisationen vorrangig zu behandeln sind, sind sie für die Online-Plattformen dennoch nicht rechtsverbindlich und bedeuten keine Verpflichtung, den gemeldeten Inhalt zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Teilen die Plattformen, die selbst eine rechtliche Einschätzung vornehmen müssen, die Ansicht der Trusted Flagger nicht, so wäre eine Klärung nach rechtsstaatlichen Prinzipien nur durch Anrufung ordentlicher Gerichte durch betroffenen Nutzer:innen möglich.

Organisationen, die als Trusted Flagger zertifiziert werden wollen, müssen nachweisen, dass sie über besondere Expertise und Kompetenz im Umgang mit illegalen Inhalten und digitalen Technologien verfügen. Darüber hinaus müssen sie ihre finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit, insbesondere von Online-Plattformen, nachweisen. Außerdem müssen Trusted Flagger jährlich einen Bericht über Ihre Tätigkeiten veröffentlichen.

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