Die Gewährleistung der Barrierefreiheit von audiovisuellen Inhalten stellt eine wesentliche Anforderung im Zusammenhang mit den im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingegangenen Verpflichtungen dar.
Die Mediendiensteanbieter sollen sich demnach „aktiv darum bemühen, ihre Inhalte für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Menschen mit Seh- oder Hörstörungen, zugänglich zu machen“. Es sind auf Seiten der Mediendiensteanbieter auch Personen mit Lernschwierigkeiten nicht zu vernachlässigen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sollten durch einen schrittweisen und fortlaufenden Prozess erfüllt werden, wobei praktische und unvermeidbare Einschränkungen, die beispielsweise im Fall von live übertragenen Sendungen oder Veranstaltungen eine vollständige Barrierefreiheit verhindern könnten, zu berücksichtigen sind.
Im Barrierfreiheitsbericht 2021 ist der Stand und die Entwicklung hinsichtlich der Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung der Mediendiensteanbieter mit einer vergleichsweisen Darstellung der beabsichtigten Zielwerte und der tatsächlich erreichten Werte dargestellt.