Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten brachte 2018 einige Änderungen im Bereich des Schutzes Minderjähriger vor entwicklungsbeeinträchtigenden audiovisuellen Inhalten. 2020 wurde der österreichische Rechtsrahmen an die EU-Vorgaben angepasst.
Diesen Regeln zufolge wird die Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung des branchenweiten Jugendschutzsystems auf Basis der Zielsetzung der EU‐Richtlinie in Teilen erstmals einer Selbstkontrolleinrichtung beantwortet. Die Wirksamkeit des Selbstregulierungssystems unterliegt dabei der nachprüfenden Kontrolle durch die KommAustria.
Der Gesetzgeber sieht gewisse Berichtspflichten zur Kontrolle der Selbstregulierung vor. Im Jugendschutzbericht 2022 informiert die KommAustira über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Selbst- und Koregulierung im Bereich des Schutzes Minderjähriger, informiert über die Selbstkontrolleinrichtung samt ihrer Richtlinien und deren Wirksamkeit, beschreibt den Umsetzungsstand hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen und legt ihre Bewertung und Empfehlung zur Verbesserung der Wirksamkeit des Selbstregulierungssystems dar.