§ 65 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) sieht vor, dass die für die Vollziehung von Bestimmungen des AMD-G im Rahmen der Rechtsaufsicht erforderlichen Reichweiten (Marktanteile), Versorgungsgrade und Nutzer- und Zuschauerzahlen zu erheben sind.
Auf Basis dieser Bestimmung wurde – wie schon für die Kalenderjahre 2020 und 2021 – auch 2023 eine diesbezügliche Markterhebung für das Kalenderjahr 2022 durchgeführt. Im Zuge der Erhebung wurden Reichweiten (Marktanteile), Versorgungsgrade sowie Nutzer- und Zuschauerzahlen unmittelbar bei sämtlichen Anbietern abgefragt.
Neben der Einzeldarstellung der Erhebungsergebnisse wurden die rückgemeldeten Daten in Balkendiagramme gegossen, welche die Erhebungsergebnisse in Bereichen darstellen und einen Überblick verschaffen sollen.
Neben dem Bericht finden Sie im Bereich Downloads eine gesamthafte Aufstellung der Erhebungsergebnisse für die Bereiche Fernsehen und Abrufdienste im Excel-Format.