Der Kommunikationsbericht 2019 erfüllt die gesetzlich festgelegten Berichtspflichten nach dem KommAustria-Gesetz (KOG) und nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) und dokumentiert die behördliche Sacharbeit. Darüberhinaus bietet er einen Einblick in die Entwicklung der von der Regulierung umfassten Märkte.