• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    14.03.2025
  • Kategorie
    Ausschreibungen
  • Einreichfrist
    27.05.2025

Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazitäten „IMST 3 (Osterstein Arzl) 97,8 MHz“, „LANDECK 3 (Krahberg) 104,3 MHz“ und„LAENGENFELD 2 (Burgstein) 107,5 MHz“

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
2025-0.051.341
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazitäten aus:

*IMST 3 (Osterstein Arzl) 97,8 MHz
*LANDECK 3 (Krahberg) 104,3 MHz
*LAENGENFELD 2 (Burgstein) 107,5 MHz
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragte Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 27. Mai 2025, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 05. März 2025

Kommunikationsbehörde Austria

Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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