Digitales Fernsehen für Österreich
Bundeskanzleramt
GZ 601.135/136-V/4/2001
Ausschreibung: Teilnahme an der „Digitalen Plattform Austria“.
Der Bundeskanzler richtet die Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“ gemäß § 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden (Privatfernsehgesetz – PrTV-G), BGBl I Nr. 84/2001, ein. Die Geschäftsführung der „Digitalen Plattform Austria“ wird von der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und deren Geschäftsapparat (RTR-GmbH) wahrgenommen werden.
Die Arbeitsgemeinschaft wird ein umfassendes Konzept für die Einführung von digitalem Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) in Österreich erarbeitet, insbesondere die Vorbereitung des Umstiegs von analogem auf terrestrisches digitales Fernsehen.
Der Bundeskanzler lädt Vertreter mit entsprechendem Know-how zu den Aspekten der Digitalisierung aus den Bereichen der Rundfunkveranstalter (ORF und Private), der Netzbetreiber, der Anbieter von Kommunikationsdiensten, der Endgeräteindustrie und des Handels, der Verbrauchervereinigungen und der Wissenschaft sowie Repräsentanten der Bundesländer ein, ihr Interesse an einer unentgeltlichen Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft bekannt zu geben.
Interessentenmeldungen haben unter Darlegung der Bewerbungsgründe mit dem Vermerk „Ausschreibung: Digitale Plattform Austria“ bis spätestens Montag, 7. Jänner 2002, 13 Uhr, im Bundeskanzleramt, Abt. V/4, Ballhausplatz 2, 1014 Wien (email: v4@bka.gv.at oder Fax: 01-53115-4285) einzulangen. Die Arbeitsgemeinschaft wird sich in der Folge konstituieren und in regelmäßigen Abständen zusammen treffen und die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren.
Nähere Informationen über die Inhalte der Digitalen Plattform Austria werden auf Anforderung (email: birgit.goelss@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-154) zugesandt.
Wien, am 31. Oktober 2001
Dr. Wolfgang SCHÜSSEL
Bundeskanzler