Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs 1 Z 1 Privatradiogesetz (Übertragungskapazität Baden 93,4 MHz)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, folgende Übertragungskapazität zur Veranstaltung von Hörfunk aus:
· Funkstelle: BADEN 2 - Harzberg, Frequenz 93,4 MHz (GZ KOA 1.300/03-3)
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit dem Vermerk "Ausschreibung" sowie der Bezeichnung des Versorgungsgebietes zu versehen und haben bis spätestens Donnerstag, 7. August 2003, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax.: 01/58058-9191, E-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Eine Beschreibung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität, einschließlich der kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Ausschreibung im Sinne einer Optimierung der Nutzung des Frequenzspektrums auch Anträge eingebracht werden können, deren technisches Konzept die Nutzung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität an abweichenden Standorten vorsieht, soweit dies fernmeldetechnisch realisierbar ist.
Wien, am 2. Juni 2003
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Hans Peter Lehofer (Behördenleiter)