Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.211/02-18
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs 1 Z 4 Privatradiogesetz (Übertragungskapazität "Villach 99,7 MHz")
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, die folgende Übertragungskapazität aus:
Versorgungsgebiet "Villach", Name der Funkstelle: VILLACH 6, Standort Genottehöhe, Frequenz 99,7 MHz (GZ KOA 1.211/02-18)
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit dem Vermerk "Ausschreibung KOA 1.211/02-18 - Übertragungskapazität Villach 99,7 MHz" zu versehen und haben bis spätestens 7. Februar 2003, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Eine Beschreibung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität, einschließlich der kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 2. Dezember 2002
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Hans Peter Lehofer (Behördenleiter)