Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/13-041
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazität aus:
GRAZ 8 (Eisenberg - Funkstelle Grambach) 89,60 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 08. Juli 2013, 13 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 24. April 2013
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 30.04.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)