Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.313/03-10
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs 1 Z 4 Privatradiogesetz (Übertragungskapazität Göttweig 107,1 MHz)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, folgende Übertragungskapazität aus:
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 18. Dezember 2003, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 14. Oktober 2003
DI Franz Prull
Behördenleiterstellvertreter