Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.193/06-096
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, folgende Übertragungskapazitäten aus:
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 29. September 2006, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 20. Juli 2006
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 28.07.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in der Tiroler Tageszeitung und der Tirol-Ausgabe der Kronen Zeitung sowie auf dieser Website bekanntgemacht. Die technischen Anlageblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)