Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 4.270/11-001
Ausschreibung von Zulassungen zu Errichtung und Betrieb von terrestrischen Multiplex-Plattformen gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD‑G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 16/2012, nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2011 gemäß § 21 AMD‑G der KommAustria vom 27.04.2011, KOA 4.000/11‑023,
die Planung, den technischen Aufbau und den Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Rundfunk MUX F
aus. Für die Versorgung des Bundesgebietes ist grundsätzlich die in § 8 des Digitalisierungskonzeptes 2011 dargestellte Bedeckung „MUX F“ vorgesehen.
Anträge auf Erteilung der jeweils ausgeschriebenen Zulassung haben jeweils bis spätestens 21. Juni 2012, 13 Uhr, bei der KommAustria, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, einzulangen.
Auf die Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von terrestrischen Multiplex-Zulassungen 2011 (MUX-AG-V 2011) gemäß § 24 Abs. 2 und 3 AMD-G vom 20.07.2011, KOA 4.000/11-028, wird hingewiesen.
Weitere Informationen zu diesen Ausschreibungen, insbesondere Informationsblätter mit Hinweisen zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 18. April 2012
Kommunikationsbehörde Austria
Der Senatsvorsitzende
Dr. Florian Philapitsch, LL.M.
(Vorsitzender-Stellvertreter)
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am am 25.04.2012 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht.)