Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.180/13-006
Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazität aus:
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 4. November 2013, 13 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 22. August 2013
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 30.08.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Das technische Anlagenblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)