Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten aus:
Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 4. Dezember 2013, 13 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 25. September 2013
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am am 02.10.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)