Bekanntmachung
über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
gemäß § 28 Abs. 3 Privatradio-Gesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit
Verein „Mehrsprachiges offenes Radio – MORA“ & Partner GmbH; Verfahren zum Widerruf der Zulassung gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Privatradiogesetz wegen grundlegender Veränderung des Programms
für den 9. Oktober 2002, um 9.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.
Wien, am 19. September 2002
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Dr. Hans Peter Lehofer
Behördenleiter