• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    31.08.2010
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz - Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H.

4.219/10-010


Bekanntmachung

über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung 
gemäß § 63 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H.: Verfahren zum Entzug der Zulassung wegen vermuteter wiederholter Verletzung des Privatfernsehgesetzes (nunmehr Audiovisuelle Mediendienste Gesetz) gemäß §§ 60, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 63 Abs. 1 iVm § 25 Abs. 2 und 5 PrTV-G (AMD-G), KOA 4.219/10-010,

für den 23. September 2010, um 15:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.


Wien, am 31. August 2010
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)


Mag. Michael Ogris
Behördenleiter

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