• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.07.2011
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz - ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH 3

4.222/11-012

 

Bekanntmachung

über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH: Verfahren zum Entzug der Zulassung wegen wiederholter Verletzung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (§§ 60, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 63 Abs. 1 iVm § 25 Abs. 2 und 5 AMD-G), KOA 4.222/11-012

für den 10. August 2011, um 10:30 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.

 

Wien, am 29. Juli 2011

Kommunikationsbehörde Austria

Der Senatsvorsitzende

 

Dr. Florian Philapitsch, LL.M.
(Vorsitzender-Stellvertreter)

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