• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    15.05.2012
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) - ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH

Bekanntmachung

über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH: Verfahren zum Entzug der Zulassung wegen weiter andauernden Verletzung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (§§ 60, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 63 Abs. 1 iVm § 25 Abs. 2 und 5 AMD-G), KOA 4.224/12-005

für den 4. Juni 2012, um 14:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.

Wien, am 15. Mai 2012
Kommunikationsbehörde Austria
Der Senatsvorsitzende

 

Dr. Florian Philapitsch, LL.M.
(Vorsitzender-Stellvertreter)

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