Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 28 Abs. 3 Privatradiogesetz (PrR-G)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit
Radio SOL KG: Verfahren betreffend der Feststellung von Rechtsverletzungen sowie den Entzug der Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk betreffend das von der Übertragungskapazität „BAD VOESLAU (Harzberg) 95,5 MHz“ umfasste Versorgungsgebiet gemäß §§ 24, 25 iVm 28 Abs. 1 PrR‑G (KOA 1.102/12-018)
für den 29. November 2012, um 15:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.
Wien, am 26. November 2012
Kommunikationsbehörde Austria
Der Senatsvorsitzende
Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)