über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
gemäß § 63 Abs. 2 Privatfernsehgesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit
Mario Schmelzer, Verfahren zur Untersagung der Kabelrundfunkveranstaltung gemäß § 63 Abs. 1 Privatfernsehgesetz wegen Verletzung von § 32 Abs. 2 und 4 Privatfernsehgesetz
für den 03. Juli 2008, um 13.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79, 3. Stock, statt.
Wien, am 17. Juni 2008
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mag. Michael Ogris