• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    01.02.2010
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Privatfernsehgesetz - FASHION TV Programmgesellschaft mbH

KOA 2.100/10-001


Bekanntmachung

über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung 
gemäß § 63 Abs. 1 Privatfernsehgesetz (PrTV-G)


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

FASHION TV Programmgesellschaft mbH: Verfahren zum Entzug der Zulassung wegen schwer wiegender Verletzung des Privatfernsehgesetzes (§§ 60, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 63 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 7 PrTV-G), KOA 2.100/10-001,

für den 23. Februar 2010, um 14:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.


Wien, am 1. Februar 2010
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)


Mag. Michael Ogris
Behördenleiter

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