• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    30.08.2010
  • Kategorie
    Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz - ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH

KOA 4.224/10-011


Bekanntmachung

über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung 
gemäß § 63 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH: Verfahren zum Entzug der Zulassung wegen wiederholter Verletzung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (§§ 60, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 63 Abs. 1 iVm § 25 Abs. 2 und 5 AMD-G), KOA 4.224/10-011,

für den 20. September 2010, um 13:30 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.


Wien, am 30. August 2010
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)


Mag. Michael Ogris
Behördenleiter

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.