Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit:
- Verfahren zur Untersagung des audiovisuellen Mediendienstes gemäß §§ 63 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 4 und 7 Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wegen des Verdachts, dass mehr als 49 % der Anteile der Studio K19 GmbH im Eigentum einer Kapitalgesellschaft stehen, deren Sitz weder in der EU noch im EWR liegt; KOA 1.960/24-194,
für den 2. Dezember 2024, um 11:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.
Wien, am 11. November 2024
Kommunikationsbehörde Austria
Die Senatsvorsitzende
Dr. Susanne Lackner
(Vorsitzende-Stellvertreterin)