Bekanntmachung
über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
gemäß § 28 Abs. 3 Privatradio-Gesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit
Verein „Mehrsprachiges offenes Radio – MORA“ & Partner GmbH; Verfahren zum Widerruf der Zulassung gemäß § 28 Abs. 1 Privatradiogesetz wegen wiederholter oder schwer wiegender Rechtsverletzungen
die am 9. Oktober 2002 anberaumte öffentliche mündliche Verhandlung auf den 29. Oktober 2002, 9.00 Uhr, erstreckt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.
Wien, am 14. Oktober 2002
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Dr. Hans Peter Lehofer
Behördenleiter