RTR-GmbH und KommAustria: Konsultationen nach § 128 TKG 2003
Gemäß § 128 Abs. 4 TKG 2003 ist interessierten Personen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu Fragen betreffend Endnutzer- oder Verbraucherrechten in Zusammenhang mit öffentlichen Kommunikationsdiensten zu geben.
Die Verfahrensrichtlinien für das Streitbeilegungsverfahren nach § 122 Abs. 1 TKG 2003 wurden überarbeitet. Ziel des nunmehrigen Entwurfs ist die Vereinfachung des Zugangs zum Schlichtungsverfahren sowie die Anpassung der Verfahrensrichtlinien an die Erfordernisse des im Wesentlichen am 09.01.2016 in Kraft tretenden Alternative- Streitbeilegung-Gesetz (AStG), soweit das jeweilige Schlichtungsverfahren im Einzelfall dem AStG unterliegt.
Allfällige Stellungnahmen zum Dokument senden Sie bitte mit dem Betreff/Kennwort „Verfahrensrichtlinien“ bis spätestens 20.11.2015 an
konsultationen@rtr.at
oder
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien, Austria
Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht.