Aufgrund der Änderung des Bundesgesetzes über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG), BGBl. I Nr. 125/2011 idF BGBl. I Nr. 32/2018, durch die Novelle BGBl. I Nr. 50/2023, hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Bekanntgabepflicht bei Aufträgen nach dem MedKF-TG sowie zur Erleichterung der Lesbarkeit und Vergleichbarkeit des bereitgestellten Datenmaterials bei gleichzeitiger strukturierter und ressourcensparender Datenverwaltung eine Verordnung gemäß § 2 Abs. 3a bzw. Abs. 4 MedKF-TG zu erlassen.
Beginnend mit 29.08.2023 führte die KommAustria die Konsultation eine MedKF-TG Eingabeverordnung 2023 durch.
Allfällige Stellungnahmen konnten unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 13. September 2023 eingebracht werden.
Die eingelangten Stellungnahmen sind auf unserer Website veröffentlicht.