Gemäß § 128 TKG 2003 hat die Regulierungsbehörde innerhalb einer angemessenen Frist interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, zu Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, von denen zu erwarten ist, dass diese beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.
Mit der Rundfunkmarktdefinitionsverordnung 2009 (RFMVO 2009) werden gemäß § 36 Abs. 1 iVm § 120 Abs. 1 Z 4 TKG 2003 durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden sachlich und räumlich relevanten Märkte für Rundfunk-Übertragungsdienste entsprechend den nationalen Gegebenheiten, im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts sowie unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung festgelegt.
Stellungnahmen zu dem oben angeführten Entwurf richten Sie bitte bis spätestens 30.03.2009 unter Bezugnahme auf diese Konsultation (Kennwort Konsultation - Entwurf RFMVO 2009) an
oder
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
p.A. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Österreich
Hinweis: Nicht explizit als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der Website der Regulierungsbehörde (unter http://www.rtr.at) veröffentlicht.