Gemäß § 206 Abs. 1 TKG 2021 ist interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt .
Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft den Entwurf einer Verordnung der Kommunikationsbehörde Austria, mit der der bundesweite einheitliche Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber festgelegt wird.
Der Entwurf steht unten zum Download bereit.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 26.06.2024, 12:00 Uhr, an
rtr@rtr.at
Die einlangenden Beiträge werden auf der Website der RTR-GmbH (www.rtr.at) allen Interessierten zugänglich gemacht, wobei Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse insbesondere nach Maßgabe des Datenschutzes gewahrt werden.