mit 07.06.2021 startet die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eine Konsultation der von ihr gemäß § 40 Abs. 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, zu erlassenden Verordnung über die Ermittlung des Mindestanteils Europäischer Werke in audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf (Verordnung Europäische Werke – Abrufdienste).
Der Verordnungsentwurf steht Ihnen auf dieser Seite als PDF-Format zum Download bereit.
Stellungnahmen zu dieser Konsultation werden bis 21. Juni 2021 unter der E-Mail-Adresse rtr@rtr.at entgegengenommen.