Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH führt im Auftrag der KommAustria ein Konsultationsverfahren im Hinblick auf die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks und der damit verbundenen Notwendigkeit der Erstellung der österreichischen Requirements für die Stockholm - Nachfolgekonferenz 2004/2005 durch.
Der Entscheidung, im Rahmen der ITU eine Planungskonferenz für den digitalen terrestrischen Rundfunk durchzuführen, liegen die Resolutionen 1180 und 1185 durch das ITU-Council aus den Jahren 2001 und 2002 zugrunde. Die Frequenzbänder III, IV und V, in denen in den meisten europäischen Ländern noch vorwiegend analoger terrestrischer Rundfunkdienst betrieben wird, stehen für die Planungskonferenz 2004/2005 für digitalen Hörrundfunk (T-DAB) und digitalen TV- Rundfunk (DVB-T) zur Disposition.
DVB-T und T-DAB sind zukünftige digitale Rundfunksysteme, die in einigen Ländern Europas zum Teil schon großflächig angeboten werden. Ein großes Projekt läuft zur Zeit in Berlin, wo in relativ kurzer Zeit alle analogen Fernsehkanäle auf DVB-T umgestellt werden.
Das gesamte Frequenzspektrum, das zur Verfügung steht, ermöglicht theoretisch bis zu 6 funktechnische Überdeckungen. Im Gegensatz zu einem analogen TV-Kanal können bei DVB-T mehrere Fernsehprogramme anstatt von nur einem pro Kanal übertragen werden. Portabel- oder Mobilempfang, Interaktivität, Multimediadienste bzw. Übertragung jeglicher Form von Daten, machen die Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks zusätzlich attraktiv.
Bei der Erstellung der Requirements handelt es sich um eine frequenzplanerische Tätigkeit, die zukünftige digitale terrestrische Rundfunksendernetze und Versorgungsgebiete ermöglicht, welche auch den medienpolitischen Zielsetzungen entsprechen müssen.
Anfang 2004 muss die österreichische Verwaltung mit klaren Vorstellungen in die erste Session der Konferenz gehen.
Die Konsultation soll Betreibern von Rundfunknetzen, Inhabern von funktechnischer Infrastruktur, Anbietern von Programminhalten sowie der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, zu wesentlichen Fragen der Erstellung der österreichischen Requirements Stellung zu nehmen.
Stellungnahmen richten Sie bitte bis 30. Mai 2003 vornehmlich per E-mail an
Dipl.-Ing. Jakob Gschiel
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilferstrasse 77-79
1060 Wien
E-mail: jakob.gschiel@rtr.at
Wir werden die einlangenden Beiträge auf unserer Website allen Interessierten zugänglich machen und erforderlichenfalls die Ergebnisse im Rahmen einer Besprechung diskutieren. Hinsichtlich der Veröffentlichung werden wir Wünsche nach Geheimhaltung selbstverständlich berücksichtigen.